Psychotherapie für Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung

Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenkasse) gilt folgendes:

  1. Zunächst sind 5 probatorische Sitzungen, sowie die notwendige Diagnostik antragsfrei und werden von uns direkt über die Kassenärztliche Vereinigung mit ihrer Krankenkasse abgerechnet.
  2. Mit Absprache mit uns stellen Sie dann bei der Krankenkasse dann einen Antrag auf Kostenübernahme für eine psychotherapeutische Behandlung (Art und Umfang dieser Behandlung besprechen Sie gemeinsam mit uns).
  3. Den Antrag auf eine Kurzzeittherapie (25 Sitzungen) genehmigt die Krankenkasse in der Regel innerhalb von 14 Tagen.

Eine Langzeittherapie setzt ein sog. Gutachterverfahren voraus: der von der Krankenkasse bestellte Gutachter empfiehlt auf Grund der von uns eingereichten Unterlagen eine Weiterbehandlung, eine Langzeittherapie bzw. kann auch eine Beendigung vorschlagen.

Psychotherapie für Privatpatienten

Sie sind bei der Beihilfe:

  1. Die probatorischen Sitzungen sowie die notwendige Diganostik sind - wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung antragsfrei.
  2. Darüber hinaus ist lediglich eine 10-stündige verhaltenstherapeutische Kurzzeitherapie antragsfrei.
  3. Für alle anderen Kurzzeit- oder Langzeittherapien besteht eine Antragspflicht, wobei die Beihilfe einen Gutachter einschaltet, der aufgrund der von uns vorgelegten Unterlagen eine psychotherapeutische Behandlung empfiehlt (oder auch eine Ablehnung empfehlen kann). Die Beihilfe hält sich in der Regel an die Empfehlungen des Gutachters.
  4. Für die Behandlung erhalten Sie von uns in monatlichen oder quartalsweisen Abständen eine Rechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten, die Sie zu anteiligen Kostenerstattung dann bei der Beihilfe einreichen.

Sie sind bei einer Privatversicherung:

  1. Bereits die prabatorischen Sitzungen zählen für die Privatversicherung als psychotherapeutische Behandlung, sind jedoch im Rahmen von 5 Sitzungen antragsfrei.
  2. Welche Bedingungen darüber hinaus für einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie gelten ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich und muss jeweils von Ihnen erfragt werden.
  3. Sie erhalten von uns über die Behandlung in monatlichen oder quartalsweisen Abständen eine Rechnung, die Sie zu anteiligen Kostenerstattung Ihrer Versicherung einreichen.

Sonstige Kostenträger (Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft etc.):

Hier gelten ebenfalls unterschiedliche Bedingungen, die Sie jeweils vor Aufnahme einer Psychotherapie bei dem Kostenträger in Erfahrung bringen müssen.

IGEL - Leistungen

Verfahren, deren Kosten Sie als individuelle Gesundheitsleistung (IGEL) selber übernehmen müssen:

  1. Gestalttherapie
  2. Gesprächspsychotherapie
  3. Psychodrama - (Gruppen) Therapie
  4. Ehe-, Familien- und Lebensberatung und Paartherapie

Neben den beschriebenen Behandlungsverfahren Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und der speziellen Traumatherapie bieten wir im Rahmen so genannter individueller Gesundheitsleistungen (IGEL) zusätzlich Behandlungen in Gesprächspsychotherapie, Gestalt - und Integrativer Therapie und in Psychodrama-Therapie an. Behandlungen in diesen Verfahren müssen über Privatliquidationen abgerechnet werden, da sie noch nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen und privaten Krankenkassen beinhaltet sind.